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Sydney
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Der
Clan des ermordeten Modezaren Gianni Versace kämpft seit
Montag vor Gericht gegen ein Buch des angeblichen
Ex-Body-guards Frank Monte über das Leben des Top-Designers.
Monte berichtet in dem bislang nicht erschienenen Buch «The
Spying Game» (etwa: das Spionage-Spiel) über angebliche
Verbindungen zur Mafia und behauptet, dass die
Versace-Geschwister Donatella und Santo in den Mord im Jahr
1997 verwickelt seien. Zum Beginn des Rufmord-Prozesses in
Sydney nannte der Anwalt der Fami-lie des italienischen
Modezaren die Darstellungen «farbig», «kontrovers»,
«fantasiereich» und «skandalös», wie die australische
Nachrichten-agentur AAP meldete. Versace war am 15. Juli
1997 vor seiner Villa in Miami Beach (US-Bundesstaat
Florida) mit zwei Schüssen aus nächster Nähe niedergestreckt
worden. Sein mut-maßlicher Mörder Andrew Cunanan, ein wegen
mehrerer Morde gesuchter homosexueller Callboy, hatte sich
später auf einem Hausboot in der Nähe des Tatorts das Leben
genommen. Die Polizei konnte das Motiv für die Tat nie genau
klären. Der Versace-Clan bestreitet, dass der australische
Privatdetektiv und Gelegenheits-Bodyguard Monte jemals
angestellt gewesen sei. «Die Beweise zeigen klar, dass Mr.
Monte Honig aus selbst erzeugter Publicity saugt», sagte
Klägeranwalt Henric Nicolas. Montes Anwalt argumentierte den
Angaben zufolge, dass sein Mandant aufrichtig an das glaube,
was er geschrieben habe. Er habe außerdem vertraulich in
Gianni Versaces Diensten gestanden. Das Buch sollte bereits
im Juni erscheinen. Die Veröffentli-chung war aber im wenige
Tage vor dem Termin gestoppt worden, nachdem die
Versace-Familie mit gerichtlichen Schritten drohte.
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Neu Delhi
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«Schlimmer kann es nicht kommen» - das war Jahre lang der
einzige Trost, den die Menschen in Afghanistan einander
zusprachen. Selbst dieser Trost trog, Jahr für Jahr kam es
schlimmer. Schon vor dem 11. September starben Kinder an
Hunger, warnten die Vereinten Nationen vor einer
Katastrophe. Nun steht Afghanistan nach 22 Jahren Krieg, der
schlimmsten Dürre seit 30 Jahren und auf Grund der Sturheit
der Taliban und der US-Angriffe am Abgrund. Vor einem
Massen-sterben durch Hunger warnt die
Welternährungs-organisation FAO. Ein Drittel der
Bevölkerung, 7,5 Millionen Menschen, ist in einer
verzweifelten Lage. Während drei Millionen Flüchtlinge in
Pakistan sich selbst versorgen oder Helfer sich um sie
kümmern können, werden Nahrungsmittellieferungen für die
Menschen in Afghanistan jeden Tag schwieriger. Banden
überfallen die Büros von Hilfsorganisationen, und so lange
die US-Angriffe andauern, sind Verhandlungen mit den Taliban
über sicheres Geleit für Hilfslieferungen kaum möglich. Die
Misere Afghanistans begann 1979 mit dem Einmarsch der
sowjetischen Truppen. Der Westen rüstete Fundamentalisten
auf und brachte der damaligen Sowjetunion eine Niederlage
bei.
Nach dem Abzug der Besatzer 1989 kümmerte sich aber
niemand darum, die Mudschahedin zu entwaffnen. Zunächst
zogen sie gegen die letzte Moskautreue Regierung in die
Schlacht, von 1992 bis 1994 lieferten sich die Gotteskrieger
einen Bürgerkrieg und töteten 50 000 Zivilisten. Bis 1994
galt der Krieg als Grund, mit dem Wiederaufbau zu warten.
Danach vertrieben die Taliban zwar die Mudschahedin, wurden
aber selbst zum Grund für das Zögern des Westens: Die
Taliban schlagen Frauen ohne Schleier, sie verbieten Mädchen
den Schulbesuch, sie hacken Dieben die Hände ab und
steinigen Homosexuelle.
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München
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Mit
dreimonatiger Verzögerung können homosexuelle Paare nun ab
1. November auch in Bayern ihre Lebenspartnerschaft
eintragen lassen. Ein am Donnerstag von der CSU-Mehrheit im
bayerischen Landtag verabschiedetes Ausfüh-rungsgesetz sieht
eine Trauung beim Notar vor. Damit ist die Eintragung
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ab 1. November im
gesamten Bundesgebiet möglich. Gegen die Notar-Lösung hatten
sich SPD und Grüne vergeblich gewehrt. Ihr Entwurf, der eine
Eintragung beim Standesamt vorsah, scheiterte. Die
Landesregierung in Bayern hält das
Lebenspartnerschaftsgesetz der rot-grünen Bundesregierung
für verfassungswidrig. Bayern reichte eine
Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein, über
die noch nicht entschieden ist. Den Eilantrag, das
Bundesgesetz nicht in Kraft treten zu lassen, hatte das
Bundesverfassungsgericht im Juli zurückgewiesen. Die
Staatsregierung hatte daraufhin Ende Juli ihren
Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet, der aber erst nach der
Sommerpause behandelt wurde. In den meisten anderen Ländern
konnten sich homo-sexuelle Paare bereits am 1. August
eintragen.
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Prag
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Das
tschechische Parlament hat einen Gesetzesentwurf zur
rechtlichen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften
abgelehnt. Mit knapper Mehrheit von nur zwei Stimmen wiesen
die Abgeordneten am Donnerstag in Prag den Entwurf zur
Überarbeitung an die Regierung zurück. Die vor allem
christdemokratischen Gegner des Gesetzes hatten kritisiert,
dass die gesetzliche Anerkennung schwuler oder lesbischer
Partnerschaften die «klassische Familie» gefährde. Der
vorgelegte Gesetzentwurf war von der sozialdemokratischen
Minderheitsregierung im Februar gebilligt worden. Danach
sollten gleichgeschlechtliche Paare künftig ähnliche Rechte
und Pflichten wie Ehepaare haben. Die Partner sollten sich
unter anderem gegenseitig als Erben einsetzen können und
Informationen über den Gesundheitszustand des
Lebensgefährten im Krankenhaus erhalten. Das Recht, Kinder
zu adoptieren, war dagegen nicht vorgesehen. Mit der
Ab-lehnung des Gesetzesentwurfs durch das Parlament gilt ein
weiterer Versuch als gescheitert, homosexuelle
Partnerschaften rechtlich mit heterose-xuellen Paare
gleichzustellen. In der Vergangenheit sind bereits zwei
Entwürfe für ein Gesetz über die Registrierung und
Gleichstellung homosexueller Paare abgelehnt worden.
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Madrid
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Zu den
Wahlen in Berlin meint die unabhängige spanische Zeitung «El
Mundo» (Madrid) am Montag: «Die lockere Art, mit der Klaus
Wowereit sich als Homosexueller zu erkennen gab, brachte dem
SPD-Kandidaten viele Sympathien ein. Die CDU blieb selbst
hinter den schlechtesten Erwartungen noch zurück. Die
Parteichefin Angela Merkel dürfte es jetzt noch schwerer
haben, die Zweifel an ihren Führungsqualitäten zu
zerstreuen.
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Los Angeles
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US-Hollywood-Star Tom Cruise hat bei seinen Bemühungen,
Gerüchte über seine angebliche Homosexualität zu stoppen,
eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Der
Schauspieler scheiterte am Donnerstag (Ortszeit) vor einem
Gericht in Los Angeles mit einer Verleumdungsklage gegen die
Ex-Frau eines Pornodarstellers, der sich als ehemaliger
Liebhaber von Cruise bezeichnet hatte. Cruise muss nun die
Anwaltskosten von Kristina Ann Kirstin in Höhe von 27.900
Dollar übernehmen. Kirstin hatte versucht, eine Geschichte
an eine Boulevardzeitung zu verkaufen, der zufolge sie wegen
Cruise von ihrem Mann, dem US Pornodarsteller Kyle Bradford
alias Chad Slater, verlassen wurde. Bereits Anfang Mai hatte
Cruise den Pornodarsteller auf Schadensersatz verklagt.
Dieser hatte sich in dem französischen Magazin <Actustar>
als Cruises ehemaliger Liebhaber be-zeichnet. Wegen der
Affäre sei auch die Ehe von Cruise mit der Schauspielerin
Nicole Kidman zer-brochen. Der Hollywood-Star fordert von
Slater deshalb einhundert Millionen Dollar Schadenersatz. Im
Juni schloss er auch Slaters Ex-Frau Kirstin in die Klage
mit ein.
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Berlin
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Der
Sender Freies Berlin (SFB) darf auch nach einem Urteil des
Berliner Oberverwaltungsgerichts die Ausstrahlung von
Wahlwerbespots rechtsextremer Parteien verweigern. Der
dritte Se-nat bestätigte damit am Montag eine Entscheidung
des Verwaltungsgerichtes, das Anfang Oktober ent-sprechende
Klagen der NPD und der «Republikaner» gegen
Wahlwerbesendungen beider Parteien zurückgewiesen hatte.
Beide Beiträge beinhalteten Straftaten, hieß es zur
Begründung. (AZ: OVG 3 SN 17.01 und 18.01 sowie OVG 3 SN
20.01) Der Wahlwerbespot der NPD solle dem Zuschauer den
Eindruck vermitteln, Homosexuelle seien ebenso kriminell wie
gewalttätige Demonstranten und Terro-risten, so das
Oberverwaltungsgericht. Damit sei der Straftatbestand der
Volksverhetzung erfüllt. Der Spot der «Republikaner»
enthalte eine Sequenz, die eine «grobe Beleidigung» des
regierenden Bürger-meisters Klaus Wowereit (SPD) darstelle.
In Berlin finden am Sonntag die Wahlen zum Abgeordneten-haus
statt.
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Erfurt
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Die
CDU-geführte Landesregierung in Thüringen hat die
Registrierung von gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften in den Standesämtern des Freistaates
erneut abgelehnt. Eine solche Regelung widerspreche dem
«Abstandsgebot» von homosexuellen Partnerschaften zu Ehe &
Familie und verletze deren besondere Stellung in der
Ge-sellschaft, sagte Justizminister Andreas Birkmann (CDU)
am Donnerstag vor dem Erfurter Landtag in der Aussprache zum
Thüringer Ausführungsgesetz zur so genannten Homo-Ehe. Nach
dem vorliegen-den Gesetzentwurf, der zur Beratung in die
Aus-schüsse des Landesparlaments überwiesen wurde, soll die
Entscheidung von den Landkreisen und kreisfreien Städten
über die zuständige Behörde getroffen werden. Zudem ist eine
«Mitteilungspflicht an die Standesämter und Meldebehörden»
vorge-sehen. Sprecher der Oppositionsparteien SPD und PDS
kritisierten den Entwurf als «verklemmte Lösung», die von
den Standesbeamten vor Ort «nicht nachvollziehbar» sei. Für
die Registrierung der gegenwärtig 13 Anträge für «Homo-Ehen»
ist bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes das Thüringer
Landesverwaltungsamt in Weimar zuständig. Die Über-tragung
der Zuständigkeit auf die Behörde im ehe-maligen «Gauforum»
der Nationalsozialisten sei eine «absolute
Instinktlosigkeit»,kritisierte die sozi-alpolitische
Sprecherin der SPD, Rosemarie Bechthum.
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copyright: Yachad Deutschland, 2001
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