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Sydney

 

 

 

Der Clan des ermordeten Modezaren Gianni Versace kämpft seit Montag vor Gericht gegen ein Buch des angeblichen Ex-Body-guards Frank Monte über das Leben des Top-Designers. Monte berichtet in dem bislang nicht erschienenen Buch «The Spying Game» (etwa: das Spionage-Spiel) über angebliche Verbindungen zur Mafia und behauptet, dass die Versace-Geschwister Donatella und Santo in den Mord im Jahr 1997 verwickelt seien. Zum Beginn des Rufmord-Prozesses in Sydney nannte der Anwalt der Fami-lie des italienischen Modezaren die Darstellungen «farbig», «kontrovers», «fantasiereich» und «skandalös», wie die australische Nachrichten-agentur AAP meldete. Versace war am 15. Juli 1997 vor seiner Villa in Miami Beach (US-Bundesstaat Florida) mit zwei Schüssen aus nächster Nähe niedergestreckt worden. Sein mut-maßlicher Mörder Andrew Cunanan, ein wegen mehrerer Morde gesuchter homosexueller Callboy, hatte sich später auf einem Hausboot in der Nähe des Tatorts das Leben genommen. Die Polizei konnte das Motiv für die Tat nie genau klären. Der Versace-Clan bestreitet, dass der australische Privatdetektiv und Gelegenheits-Bodyguard Monte jemals angestellt gewesen sei. «Die Beweise zeigen klar, dass Mr. Monte Honig aus selbst erzeugter Publicity saugt», sagte Klägeranwalt Henric Nicolas. Montes Anwalt argumentierte den Angaben zufolge, dass sein Mandant aufrichtig an das glaube, was er geschrieben habe. Er habe außerdem vertraulich in Gianni Versaces Diensten gestanden. Das Buch sollte bereits im Juni erscheinen. Die Veröffentli-chung war aber im wenige Tage vor dem Termin gestoppt worden, nachdem die Versace-Familie mit gerichtlichen Schritten drohte.

Neu Delhi

 

 

 

«Schlimmer kann es nicht kommen» - das war Jahre lang der einzige Trost, den die Menschen in Afghanistan einander zusprachen. Selbst dieser Trost trog, Jahr für Jahr kam es schlimmer. Schon vor dem 11. September starben Kinder an Hunger, warnten die Vereinten Nationen vor einer Katastrophe. Nun steht Afghanistan nach 22 Jahren Krieg, der schlimmsten Dürre seit 30 Jahren und auf Grund der Sturheit der Taliban und der US-Angriffe am Abgrund. Vor einem Massen-sterben durch Hunger warnt die Welternährungs-organisation FAO. Ein Drittel der Bevölkerung, 7,5 Millionen Menschen, ist in einer verzweifelten Lage. Während drei Millionen Flüchtlinge in Pakistan sich selbst versorgen oder Helfer sich um sie kümmern können, werden Nahrungsmittellieferungen für die Menschen in Afghanistan jeden Tag schwieriger. Banden überfallen die Büros von Hilfsorganisationen, und so lange die US-Angriffe andauern, sind Verhandlungen mit den Taliban über sicheres Geleit für Hilfslieferungen kaum möglich. Die Misere Afghanistans begann 1979 mit dem Einmarsch der sowjetischen Truppen. Der Westen rüstete Fundamentalisten auf und brachte der damaligen Sowjetunion eine Niederlage bei.
Nach dem Abzug der Besatzer 1989 kümmerte sich aber niemand darum, die Mudschahedin zu entwaffnen. Zunächst zogen sie gegen die letzte Moskautreue Regierung in die Schlacht, von 1992 bis 1994 lieferten sich die Gotteskrieger einen Bürgerkrieg und töteten 50 000 Zivilisten. Bis 1994 galt der Krieg als Grund, mit dem Wiederaufbau zu warten. Danach vertrieben die Taliban zwar die Mudschahedin, wurden aber selbst zum Grund für das Zögern des Westens: Die Taliban schlagen Frauen ohne Schleier, sie verbieten Mädchen den Schulbesuch, sie hacken Dieben die Hände ab und steinigen Homosexuelle.

München

 

 

 

Mit dreimonatiger Verzögerung können homosexuelle Paare nun ab 1. November auch in Bayern ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Ein am Donnerstag von der CSU-Mehrheit im bayerischen Landtag verabschiedetes Ausfüh-rungsgesetz sieht eine Trauung beim Notar vor. Damit ist die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ab 1. November im gesamten Bundesgebiet möglich. Gegen die Notar-Lösung hatten sich SPD und Grüne vergeblich gewehrt. Ihr Entwurf, der eine Eintragung beim Standesamt vorsah, scheiterte. Die Landesregierung in Bayern hält das Lebenspartnerschaftsgesetz der rot-grünen Bundesregierung für verfassungswidrig. Bayern reichte eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein, über die noch nicht entschieden ist. Den Eilantrag, das Bundesgesetz nicht in Kraft treten zu lassen, hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli zurückgewiesen. Die Staatsregierung hatte daraufhin Ende Juli ihren Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet, der aber erst nach der Sommerpause behandelt wurde. In den meisten anderen Ländern konnten sich homo-sexuelle Paare bereits am 1. August eintragen.

Prag

 

 

 

Das tschechische Parlament hat einen Gesetzesentwurf zur rechtlichen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften abgelehnt. Mit knapper Mehrheit von nur zwei Stimmen wiesen die Abgeordneten am Donnerstag in Prag den Entwurf zur Überarbeitung an die Regierung zurück. Die vor allem christdemokratischen Gegner des Gesetzes hatten kritisiert, dass die gesetzliche Anerkennung schwuler oder lesbischer Partnerschaften die «klassische Familie» gefährde. Der vorgelegte Gesetzentwurf war von der sozialdemokratischen Minderheitsregierung im Februar gebilligt worden. Danach sollten gleichgeschlechtliche Paare künftig ähnliche Rechte und Pflichten wie Ehepaare haben. Die Partner sollten sich unter anderem gegenseitig als Erben einsetzen können und Informationen über den Gesundheitszustand des Lebensgefährten im Krankenhaus erhalten. Das Recht, Kinder zu adoptieren, war dagegen nicht vorgesehen. Mit der Ab-lehnung des Gesetzesentwurfs durch das Parlament gilt ein weiterer Versuch als gescheitert, homosexuelle Partnerschaften rechtlich mit heterose-xuellen Paare gleichzustellen. In der Vergangenheit sind bereits zwei Entwürfe für ein Gesetz über die Registrierung und Gleichstellung homosexueller Paare abgelehnt worden.

Madrid

 

 

 

Zu den Wahlen in Berlin meint die unabhängige spanische Zeitung «El Mundo» (Madrid) am Montag: «Die lockere Art, mit der Klaus Wowereit sich als Homosexueller zu erkennen gab, brachte dem SPD-Kandidaten viele Sympathien ein. Die CDU blieb selbst hinter den schlechtesten Erwartungen noch zurück. Die Parteichefin Angela Merkel dürfte es jetzt noch schwerer haben, die Zweifel an ihren Führungsqualitäten zu zerstreuen.

Los Angeles

 

 

 

US-Hollywood-Star Tom Cruise hat bei seinen Bemühungen, Gerüchte über seine angebliche Homosexualität zu stoppen, eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Der Schauspieler scheiterte am Donnerstag (Ortszeit) vor einem Gericht in Los Angeles mit einer Verleumdungsklage gegen die Ex-Frau eines Pornodarstellers, der sich als ehemaliger Liebhaber von Cruise bezeichnet hatte. Cruise muss nun die Anwaltskosten von Kristina Ann Kirstin in Höhe von 27.900 Dollar übernehmen. Kirstin hatte versucht, eine Geschichte an eine Boulevardzeitung zu verkaufen, der zufolge sie wegen Cruise von ihrem Mann, dem US Pornodarsteller Kyle Bradford alias Chad Slater, verlassen wurde. Bereits Anfang Mai hatte Cruise den Pornodarsteller auf Schadensersatz verklagt. Dieser hatte sich in dem französischen Magazin <Actustar> als Cruises ehemaliger Liebhaber be-zeichnet. Wegen der Affäre sei auch die Ehe von Cruise mit der Schauspielerin Nicole Kidman zer-brochen. Der Hollywood-Star fordert von Slater deshalb einhundert Millionen Dollar Schadenersatz. Im Juni schloss er auch Slaters Ex-Frau Kirstin in die Klage mit ein.

Berlin

 

 

 

Der Sender Freies Berlin (SFB) darf auch nach einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts die Ausstrahlung von Wahlwerbespots rechtsextremer Parteien verweigern. Der dritte Se-nat bestätigte damit am Montag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, das Anfang Oktober ent-sprechende Klagen der NPD und der «Republikaner» gegen Wahlwerbesendungen beider Parteien zurückgewiesen hatte. Beide Beiträge beinhalteten Straftaten, hieß es zur Begründung. (AZ: OVG 3 SN 17.01 und 18.01 sowie OVG 3 SN 20.01) Der Wahlwerbespot der NPD solle dem Zuschauer den Eindruck vermitteln, Homosexuelle seien ebenso kriminell wie gewalttätige Demonstranten und Terro-risten, so das Oberverwaltungsgericht. Damit sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Der Spot der «Republikaner» enthalte eine Sequenz, die eine «grobe Beleidigung» des regierenden Bürger-meisters Klaus Wowereit (SPD) darstelle. In Berlin finden am Sonntag die Wahlen zum Abgeordneten-haus statt. 

Erfurt

 

 

 

Die CDU-geführte Landesregierung in Thüringen hat die Registrierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in den Standesämtern des Freistaates erneut abgelehnt. Eine solche Regelung widerspreche dem «Abstandsgebot» von homosexuellen Partnerschaften zu Ehe & Familie und verletze deren besondere Stellung in der Ge-sellschaft, sagte Justizminister Andreas Birkmann (CDU) am Donnerstag vor dem Erfurter Landtag in der Aussprache zum Thüringer Ausführungsgesetz zur so genannten Homo-Ehe. Nach dem vorliegen-den Gesetzentwurf, der zur Beratung in die Aus-schüsse des Landesparlaments überwiesen wurde, soll die Entscheidung von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die zuständige Behörde getroffen werden. Zudem ist eine «Mitteilungspflicht an die Standesämter und Meldebehörden» vorge-sehen. Sprecher der Oppositionsparteien SPD und PDS kritisierten den Entwurf als «verklemmte Lösung», die von den Standesbeamten vor Ort «nicht nachvollziehbar» sei. Für die Registrierung der gegenwärtig 13 Anträge für «Homo-Ehen» ist bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar zuständig. Die Über-tragung der Zuständigkeit auf die Behörde im ehe-maligen «Gauforum» der Nationalsozialisten sei eine «absolute Instinktlosigkeit»,kritisierte die sozi-alpolitische Sprecherin der SPD, Rosemarie Bechthum.

copyright: Yachad Deutschland, 2001
 
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