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New York - Annie Leibovitz, Mutter mit 52
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US-Fotografin brachte Tochter zur Welt –
Sie arbeitet für große US-Magazine, fotografierte
die schwangere Demi Moore, lichtete Lothar Mat-thäus, Arnold
Schwarzenberger oder Clint East-wood in teils ungewöhnlichen
Posen ab – nun steht die bekannte US-Fotografin Annie
Leibovitz selbst im Rampenlicht. Grund: Sie wurde im Alter
von 52 Jahren schwanger, brachte vor kurzem ihre Tochter
Sarah Cameron zur Welt. Ihre Schwan-gerschaft hielt sie 9
Monate lang geheim. Dass Leibovitz mit 52 Jahren ein Kind
bekam sorgt in den USA für Diskussionen. Für mehr Furore
sorgen allerdings Gerüchte um den Vater; das Kind wurde per
Samenspende gezeugt. In der New Yorker Gesellschaft heißt
es, dass David Rieff (49), Sohn ihrer Geliebten Susan
Sonntag (68), der Spender war. Leibovitz weist das
entschieden zurück: „Ich war in einer Samenbank, der Spender
ist anonym“.
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Berlin
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Die
Bundesregierung hat nun eine weitere Gesetzesinitiative
gegen Diskriminierungen und Benachteiligungen im Alltag
gestartet. Zum «Welttag der Behinderten» in Berlin stellte
die Justizministerin Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) am
Montag in der Bundeshauptstadt ein
Antidiskriminierungsgesetz vor, das noch in dieser
Wahlperiode verabschiedet werden soll. Sie wies darauf hin,
das andere Gesetze zur Beseitigung von Diskriminierung
bereits in Kraft getreten sind, so die Eingetragene
Lebenspartnerschaft von homosexuellen Paaren und die Klausel
im Miet-recht, die Behinderten einen Anspruch auf, oftmals
benötigte, Umbauten in Wohnungen gibt. Darüber hinaus hat
das Kabinett im November ein (längst fälliges, Anm. d.Red.)
Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen, das
Behinderten überall im sozialen und beruflichen Leben
«barrierefreien» Zugang zu Räumen und Gebäuden schaffen
soll. Der nun von der Ministerin Däubler-Gmelin vorgelegte
Entwurf für ein «Gesetz zur Verhinderung von
Diskriminierungen im Zivilrecht» konkretisiert bestehende
Generalklauseln im deutschen Recht. Benachteiligte könnten
künftig eigene Ansprüche effektiv durchsetzen, sagte sie.
Wenn dies nicht mehr möglich sei, könne dem Betroffenen
finanzieller Schadenersatz zugesprochen werden. So dürfe
beispielsweise eine Mietwohnung oder eine allgemein
zugängliche Dienstleistung nicht einer bestimmten
Personengruppe vorbehalten und damit eine andere Gruppe,
etwa Ausländer oder Behinderte, diskriminiert werden. Das
Gleiche gelte für Kredite, oder etwa die Mitnahme im Taxi
oder die Bedienung beim Friseur. Auch berufs-ständische
Vereine und Organisationen dürften nicht diskriminieren. Um
sich wehren zu können, haben es Benachteiligte künftig
leichter, Diskriminierungen darzulegen, sagte die
Ministerin. Werde beispielsweise ein Farbiger nicht in eine
Diskothek eingelassen, reiche es, diesen Sachverhalt
glaubhaft zu machen. Die Beweispflicht, dass keine
Diskriminierung vorgele-gen hat, liege dann beim Betreiber
der Diskothek oder seinen Mitarbeitern.
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Augsburg
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Ein
38-jähriger Augsburger Familienvater ist wegen versuchter
Erpressung eines homosexuellen katholischen Priesters zu
einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Der 38-Jährige hatte von dem Geistlichen für die
Geheimhaltung des gemeinsamen Verhältnisses rund 14.000
Markverlangt, wie der Leiter der Strafabteilung am
Augsburger Amtsgericht, Erwin Schleifer, am Donnerstag auf
ddp-Anfrage bestätigte. Die beiden Männer hatten sich 1997
in der Pfarrei kennen gelernt. Als der Liebhaber des
Pfarrers in finanzielle Schwierigkeiten geriet, wurde er zum
Erpresser. Er werde die Presse informieren und im
Gottesdienst alles erzählen, drohte er. Der Pfarrer ging zur
Polizei. Vor dem Augsburger Amtsgericht gestand der
Familienvater die Tat. Der Pfarrer musste nicht als Zeuge
vor Gericht erscheinen.
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Nürnberg
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Die
Räume des Nürnberger Standesamts sollen nach dem Willen der
SPD-Stadtratsfraktion auch für die Eintragung
gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften geöffnet werden.
Wie SPD-Fraktionschef Gebhard Schönfelder am Donnerstag in
einem offenen Brief an Oberbürgermeister Ludwig Scholz (CSU)
schrieb, stellt die SPD einen entsprechenden Antrag im
zuständigen Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit. Als
Vorbild nannte Schönfel-der die Stadt München, die den
Homosexuellen bereits die Standesämter zur Verfügung stellt.
Nach dem Ausführungsgesetz können sich
gleich-geschlechtliche Paare im Freistaat nicht bei einem
Standesbeamten eintragen, sondern nur bei einem Notar. Über
die Räume, in denen die Eintragung stattfindet, können
jedoch die Kommunen selbst entscheiden. Im Freistaat können
sich Homosexuelle seit 2. November als Lebensgemeinschaft
ein-tragen. In den meisten anderen Bundesländern ist dies
seit 1. August möglich.
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Stockholm
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Für
Aufruhr auch unter Schwulen hat die Verurteilung eines
schwedischen Samenspenders zu Alimenten an eine lesbische
Bekannte geführt. «Grotesk» nannte ein Sprecher des
Schwulenverbandes RFSL am Dienstag, dass der 35-jährige Mann
nach einem Urteil des Gerichts in Örebro pro Monat 3 000
Kronen (630 Mark/330 Euro) Unterhalt für drei Kinder eines
les-bischen Paares zahlen soll. Aus reiner Gefälligkeit
hatte der Mann einer Freundin und deren damaliger Partnerin
vor zehn Jahren mit seinem Sperma zu den Kindern verholfen.
Als die vor dem Standesamt registrierte Beziehung zwischen
den ho-mosexuellen Frauen in die Brüche ging, klagte die
Mutter auf Unterhalt für ihre drei Kinder. Als mögli-chen
Zahlungspflichtigen fand der Richter in seinen Gesetzbüchern
dann nur den biologischen Vater, bei dessen gesetzlicher
Definition noch niemand an künstliche Befruchtungen,
lesbische Paare und deren Gleichstellung mit heterosexuellen
Ehepart-nern gedacht hatte. Also wurde der
Gefälligkeitsspender verurteilt, dessen Zorn über das
«schreck-lich ungerechte Urteil» nebst Ankündigung der
Berufung schwedische Medien mit größtem Ver-ständnis
wiedergaben. Als Gesetzeslücken gelten vor allem der
fehlende Anspruch lesbischer Paare in Schweden auf
künstliche Befruchtung und das ebenfalls nicht vorhandene
Adoptionsrecht für ho-mosexuelle Ehepartner. Ersteres führt
dazu, dass so gut wie alle Lesben mit Kinderwunsch die
künstliche Befruchtung privat organisieren. Das Fehlen des
Adoptionsrechts bedeutet im Fall von Örebro, dass die nicht
mit den Kindern lebende Frau zwar nichts zahlen muss,
andererseits aber auch keinen Anspruch auf Kontakt zu den
Kindern hat, die zehn Jahre mit ihr zusammen gelebt hatten.
Sören Andersson vom Schwulenverband RFSL fordert die
sozialdemokratische Regierung auf, als Konsequenz aus dem
Fall «schleunigst» das Recht auf künstliche Befruchtung zu
verankern und das von den Sozialdemokraten als Partei
bereits befürwortete Adoptionsrecht zu verwirklichen.
Regierungsjuristen allerdings verlangen mehr Zeit, weil es
juristisch um äußerst knifflige Fragen gehe. «Wenn zwei
Frauen entscheiden, dass sie ein Kind durch künstliche
Befruchtung haben wollen, stellt sich die Frage, wie viele
Mütter und Väter dieses Kind hat. Zwei oder drei?», meint
Marianne Carlström vom «Reichstagsausschuss zu Kindern in
homosexuellen Ehen».
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Vaduz
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Das
Parlament in Liechtenstein hat einen Gesetzentwurf zur
Anerkennung homosexueller Partnerschaften beraten. Der
Landtag überwies die Vorlage zur Stellungnahme an die
Regierung, wie Liechtensteiner Zeitungen am Donnerstag
berichteten. Gemäß Schweizer Vorbild sollen demnach künftig
homosexuelle Paare heterosexuellen beim Steuer-, Erb- und
Sozialversicherungsrecht gleichgestellt werden. Auch solle
ein Anspruch auf Landesaufenthalt verankert werden, der sich
aus der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ableiten ließe.
Ausgenommen bleibt allerdings laut Bericht der gesamte
Bereich der Adoption und Invitro-Fortpflanzung. Damit folge
die Initiative dem Beispiel anderer europäischer Staaten,
die gerade in diesen Punkten den Unter-schied zur Ehe
bestehen lassen wollten. Die Liechtensteiner wollen mit
ihrer Regelung eine endgültige Lösung in der Schweiz
abwarten. Neben Skandinavien und Island sind in jüngster
Ver-gangenheit auch in den Niederlanden und in Frankreich
entsprechende Gleichstellungsgesetze in Kraft getreten.
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Den Haag
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Fast
2000 schwule und lesbische Paare haben sich in den
Niederlanden zwischen April und September das Ja-Wort
gegeben. Die meisten Paare holten sich den Amts-segen im
April oder Mai unmittelbar nach Inkraft-treten des Gesetzes,
das Homosexuellen die standesamtliche Eheschließung erlaubt,
wie die zentrale Statistikbehörde am Mittwoch in Den Haag
mitteilte. Homosexuelle Männer versprachen sich öfter die
Treue als homosexuelle Frauen: Insgesamt traten 2100 Schwule
und 1700 Lesben in den Stand der Ehe. Das Gesetz, das im
April in Kraft trat, war im Dezember 2000 mit großer
Mehr-heit vom Parlament verabschiedet worden und sieht für
homosexuelle Ehepaare die gleichen Rechte und Pflichten vor
wie für heterosexuelle. Sie können nun auch Kinder
adoptieren und sich gerichtlich wieder scheiden lassen.
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copyright: Yachad Deutschland, 2002/5762
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