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New York - Annie Leibovitz, Mutter mit 52

 

 

US-Fotografin brachte Tochter zur Welt –
Sie arbeitet für große US-Magazine, fotografierte die schwangere Demi Moore, lichtete Lothar Mat-thäus, Arnold Schwarzenberger oder Clint East-wood in teils ungewöhnlichen Posen ab – nun steht die bekannte US-Fotografin Annie Leibovitz selbst im Rampenlicht. Grund: Sie wurde im Alter von 52 Jahren schwanger, brachte vor kurzem ihre Tochter Sarah Cameron zur Welt. Ihre Schwan-gerschaft hielt sie 9 Monate lang geheim. Dass Leibovitz mit 52 Jahren ein Kind bekam sorgt in den USA für Diskussionen. Für mehr Furore sorgen allerdings Gerüchte um den Vater; das Kind wurde per Samenspende gezeugt. In der New Yorker Gesellschaft heißt es, dass David Rieff (49), Sohn ihrer Geliebten Susan Sonntag (68), der Spender war. Leibovitz weist das entschieden zurück: „Ich war in einer Samenbank, der Spender ist anonym“.
 

Berlin

 

 

Die Bundesregierung hat nun eine weitere Gesetzesinitiative gegen Diskriminierungen und Benachteiligungen im Alltag gestartet. Zum «Welttag der Behinderten» in Berlin stellte die Justizministerin Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Montag in der Bundeshauptstadt ein Antidiskriminierungsgesetz vor, das noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden soll. Sie wies darauf hin, das andere Gesetze zur Beseitigung von Diskriminierung bereits in Kraft getreten sind, so die Eingetragene Lebenspartnerschaft von homosexuellen Paaren und die Klausel im Miet-recht, die Behinderten einen Anspruch auf, oftmals benötigte, Umbauten in Wohnungen gibt. Darüber hinaus hat das Kabinett im November ein (längst fälliges, Anm. d.Red.) Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen, das Behinderten überall im sozialen und beruflichen Leben «barrierefreien» Zugang zu Räumen und Gebäuden schaffen soll. Der nun von der Ministerin Däubler-Gmelin vorgelegte Entwurf für ein «Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht» konkretisiert bestehende Generalklauseln im deutschen Recht. Benachteiligte könnten künftig eigene Ansprüche effektiv durchsetzen, sagte sie. Wenn dies nicht mehr möglich sei, könne dem Betroffenen finanzieller Schadenersatz zugesprochen werden. So dürfe beispielsweise eine Mietwohnung oder eine allgemein zugängliche Dienstleistung nicht einer bestimmten Personengruppe vorbehalten und damit eine andere Gruppe, etwa Ausländer oder Behinderte, diskriminiert werden. Das Gleiche gelte für Kredite, oder etwa die Mitnahme im Taxi oder die Bedienung beim Friseur. Auch berufs-ständische Vereine und Organisationen dürften nicht diskriminieren. Um sich wehren zu können, haben es Benachteiligte künftig leichter, Diskriminierungen darzulegen, sagte die Ministerin. Werde beispielsweise ein Farbiger nicht in eine Diskothek eingelassen, reiche es, diesen Sachverhalt glaubhaft zu machen. Die Beweispflicht, dass keine Diskriminierung vorgele-gen hat, liege dann beim Betreiber der Diskothek oder seinen Mitarbeitern.

Augsburg

 

 

Ein 38-jähriger Augsburger Familienvater ist wegen versuchter Erpressung eines homosexuellen katholischen Priesters zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 38-Jährige hatte von dem Geistlichen für die Geheimhaltung des gemeinsamen Verhältnisses rund 14.000 Markverlangt, wie der Leiter der Strafabteilung am Augsburger Amtsgericht, Erwin Schleifer, am Donnerstag auf ddp-Anfrage bestätigte. Die beiden Männer hatten sich 1997 in der Pfarrei kennen gelernt. Als der Liebhaber des Pfarrers in finanzielle Schwierigkeiten geriet, wurde er zum Erpresser. Er werde die Presse informieren und im Gottesdienst alles erzählen, drohte er. Der Pfarrer ging zur Polizei. Vor dem Augsburger Amtsgericht gestand der Familienvater die Tat. Der Pfarrer musste nicht als Zeuge vor Gericht erscheinen. 

Nürnberg

 

 

Die Räume des Nürnberger Standesamts sollen nach dem Willen der SPD-Stadtratsfraktion auch für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften geöffnet werden. Wie SPD-Fraktionschef Gebhard Schönfelder am Donnerstag in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Ludwig Scholz (CSU) schrieb, stellt die SPD einen entsprechenden Antrag im zuständigen Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit. Als Vorbild nannte Schönfel-der die Stadt München, die den Homosexuellen bereits die Standesämter zur Verfügung stellt. Nach dem Ausführungsgesetz können sich gleich-geschlechtliche Paare im Freistaat nicht bei einem Standesbeamten eintragen, sondern nur bei einem Notar. Über die Räume, in denen die Eintragung stattfindet, können jedoch die Kommunen selbst entscheiden. Im Freistaat können sich Homosexuelle seit 2. November als Lebensgemeinschaft ein-tragen. In den meisten anderen Bundesländern ist dies seit 1. August möglich. 

Stockholm

 

 

 Für Aufruhr auch unter Schwulen hat die Verurteilung eines schwedischen Samenspenders zu Alimenten an eine lesbische Bekannte geführt. «Grotesk» nannte ein Sprecher des Schwulenverbandes RFSL am Dienstag, dass der 35-jährige Mann nach einem Urteil des Gerichts in Örebro pro Monat 3 000 Kronen (630 Mark/330 Euro) Unterhalt für drei Kinder eines les-bischen Paares zahlen soll. Aus reiner Gefälligkeit hatte der Mann einer Freundin und deren damaliger Partnerin vor zehn Jahren mit seinem Sperma zu den Kindern verholfen. Als die vor dem Standesamt registrierte Beziehung zwischen den ho-mosexuellen Frauen in die Brüche ging, klagte die Mutter auf Unterhalt für ihre drei Kinder. Als mögli-chen Zahlungspflichtigen fand der Richter in seinen Gesetzbüchern dann nur den biologischen Vater, bei dessen gesetzlicher Definition noch niemand an künstliche Befruchtungen, lesbische Paare und deren Gleichstellung mit heterosexuellen Ehepart-nern gedacht hatte. Also wurde der Gefälligkeitsspender verurteilt, dessen Zorn über das «schreck-lich ungerechte Urteil» nebst Ankündigung der Berufung schwedische Medien mit größtem Ver-ständnis wiedergaben. Als Gesetzeslücken gelten vor allem der fehlende Anspruch lesbischer Paare in Schweden auf künstliche Befruchtung und das ebenfalls nicht vorhandene Adoptionsrecht für ho-mosexuelle Ehepartner. Ersteres führt dazu, dass so gut wie alle Lesben mit Kinderwunsch die künstliche Befruchtung privat organisieren. Das Fehlen des Adoptionsrechts bedeutet im Fall von Örebro, dass die nicht mit den Kindern lebende Frau zwar nichts zahlen muss, andererseits aber auch keinen Anspruch auf Kontakt zu den Kindern hat, die zehn Jahre mit ihr zusammen gelebt hatten. Sören Andersson vom Schwulenverband RFSL fordert die sozialdemokratische Regierung auf, als Konsequenz aus dem Fall «schleunigst» das Recht auf künstliche Befruchtung zu verankern und das von den Sozialdemokraten als Partei bereits befürwortete Adoptionsrecht zu verwirklichen. Regierungsjuristen allerdings verlangen mehr Zeit, weil es juristisch um äußerst knifflige Fragen gehe. «Wenn zwei Frauen entscheiden, dass sie ein Kind durch künstliche Befruchtung haben wollen, stellt sich die Frage, wie viele Mütter und Väter dieses Kind hat. Zwei oder drei?», meint Marianne Carlström vom «Reichstagsausschuss zu Kindern in homosexuellen Ehen».

Vaduz

 

 

Das Parlament in Liechtenstein hat einen Gesetzentwurf zur Anerkennung homosexueller Partnerschaften beraten. Der Landtag überwies die Vorlage zur Stellungnahme an die Regierung, wie Liechtensteiner Zeitungen am Donnerstag berichteten. Gemäß Schweizer Vorbild sollen demnach künftig homosexuelle Paare heterosexuellen beim Steuer-, Erb- und Sozialversicherungsrecht gleichgestellt werden. Auch solle ein Anspruch auf Landesaufenthalt verankert werden, der sich aus der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ableiten ließe. Ausgenommen bleibt allerdings laut Bericht der gesamte Bereich der Adoption und Invitro-Fortpflanzung. Damit folge die Initiative dem Beispiel anderer europäischer Staaten, die gerade in diesen Punkten den Unter-schied zur Ehe bestehen lassen wollten. Die Liechtensteiner wollen mit ihrer Regelung eine endgültige Lösung in der Schweiz abwarten. Neben Skandinavien und Island sind in jüngster Ver-gangenheit auch in den Niederlanden und in Frankreich entsprechende Gleichstellungsgesetze in Kraft getreten. 

Den Haag

 

 

Fast 2000 schwule und lesbische Paare haben sich in den Niederlanden zwischen April und September das Ja-Wort gegeben. Die meisten Paare holten sich den Amts-segen im April oder Mai unmittelbar nach Inkraft-treten des Gesetzes, das Homosexuellen die standesamtliche Eheschließung erlaubt, wie die zentrale Statistikbehörde am Mittwoch in Den Haag mitteilte. Homosexuelle Männer versprachen sich öfter die Treue als homosexuelle Frauen: Insgesamt traten 2100 Schwule und 1700 Lesben in den Stand der Ehe. Das Gesetz, das im April in Kraft trat, war im Dezember 2000 mit großer Mehr-heit vom Parlament verabschiedet worden und sieht für homosexuelle Ehepaare die gleichen Rechte und Pflichten vor wie für heterosexuelle. Sie können nun auch Kinder adoptieren und sich gerichtlich wieder scheiden lassen.

copyright: Yachad Deutschland, 2002/5762
 
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